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Manifest 2026

Manifest für einen tragfähigen deutschen Staat

Eine Reformagenda, die ohne Wortbruch auskommt — weil die Demografie keine Aufschübe mehr erlaubt.

Die neue Belastungsgrenze.
Für Steuern und Sozial­abgaben zusammen.
Verfassungs­rechtlich verankert.
Von uns. Den
Einzahlern.
I · Diagnose
II · Versprechen
III · Acht Reformen
IV · Wofür
Vorwort · Zur Lesart

Dieses Manifest ist kein ausgearbeitetes Reformprogramm. Es ist ein Denkanstoß — ein Versuch, die fiskalische Rechnung der nächsten zwanzig Jahre konkret und konfrontativ zu benennen, damit sie öffentlich verhandelbar wird.

Es trägt keinen prominenten Trägerkreis und keine Stiftungsmarke. Es spricht im Namen der Menschen, die heute arbeiten, einzahlen und das Gefühl haben, dass die politische Klasse die rechnerischen Konsequenzen ihrer eigenen Versprechen nicht mehr verantwortet. Sein Anspruch auf Beachtung beruht nicht auf wem es gehört, sondern auf was es vorrechnet — und darauf, ob die Rechnungen einer kritischen Prüfung standhalten. Wer eine bessere Rechnung kennt, möge sie vorlegen. Wer eine Schwäche findet, möge sie benennen. Wer sich darin wiedererkennt, ist eingeladen, mitzudenken, zu kritisieren und das Manifest weiterzutragen.

I

Die Wahrheit, die niemand ausspricht

Das deutsche Sozialsystem kollabiert in sich selbst. Nicht 2050. Nicht in einer fernen Zukunft. In dieser Legislaturperiode beginnt die demografische Welle, die jede weitere Aufschiebung zur Generationenungerechtigkeit macht.

Wer heute als Durchschnittsverdiener in Deutschland arbeitet, kostet seinem Arbeitgeber etwa 65.000 Euro pro Jahr. Davon gehen rund 31.000 Euro an Staat und Sozialkassen — als Lohnsteuer, als Arbeitnehmer-Sozialabgaben, und als Arbeitgeber-Sozialabgaben, die ökonomisch zur selben Beschäftigung gehören und in der Lohnverhandlung implizit von den Beschäftigten getragen werden. Das ist der OECD-Steuerkeil, und er liegt für Deutschland bei knapp 48 %. Damit gehört Deutschland seit über zwei Jahrzehnten zu den drei am höchsten belasteten OECD-Volkswirtschaften — vor Italien, vor allen nordischen Staaten, vor jedem relevanten Standortwettbewerber außerhalb des frankophonen Raums. Auf der Lohnabrechnung sieht der Beschäftigte davon etwa 35 % seines Bruttolohns; die andere Hälfte der Belastung — der Arbeitgeberanteil — bleibt unsichtbar, drückt aber genauso auf das, was Beschäftigung in Deutschland real kostet. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung steigt. Der Beitragssatz zur Krankenversicherung steigt. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt. Und parallel dazu hat der Bundeszuschuss zur Rentenkasse die Marke von 100 Milliarden Euro überschritten — beinahe ein Viertel des gesamten Bundeshaushalts geht ausschließlich dafür drauf, Leistungsversprechen einzuhalten, die unter den Annahmen der achtziger Jahre kalkuliert wurden. Dass der Bund eine beitragsfinanzierte Sozialversicherung in dieser Größenordnung aus dem allgemeinen Steueraufkommen subventioniert, ist nicht Ausdruck von Solidarität — es ist Ausdruck eines Systems, das sich aus eigener Kraft nicht mehr trägt.

Die demografische Rechnung ist unerbittlich: Anfang der dreißiger Jahre gehen die geburtenstarken Jahrgänge der späten fünfziger und sechziger Jahre vollständig in den Ruhestand. Auf jeden Rentner kommen dann nicht mehr drei, sondern weniger als zwei Beitragszahler. Keine Reform, die nach 2030 beginnt, kann diese Lücke noch schließen. Wir haben fünf Jahre Vorlauf. Vielleicht sechs.

+Rechnung 1 · Die heutige Belastung im Detail
Was ein Durchschnittsverdiener tatsächlich zahlt

Annahmen: Single ohne Kinder, Steuerklasse I, gesetzlich krankenversichert, Bruttoeinkommen 50.000 € pro Jahr (etwas oberhalb des Medians).

Lohnsteuer (inkl. SolZ-Auslauf)≈ 7.000 €
Krankenversicherung (8,2 % AN-Anteil)≈ 4.100 €
Pflegeversicherung (1,8 %)≈ 900 €
Rentenversicherung (9,3 %)≈ 4.650 €
Arbeitslosenversicherung (1,3 %)≈ 650 €
Belastung Arbeitnehmerseite≈ 17.300 € · 34,6 %

Soweit die Sicht auf die Lohnabrechnung. Aus volkswirtschaftlicher Perspektive — und das ist die ökonomisch relevante Größe — kommt der Arbeitgeberanteil hinzu, der in der Lohnverhandlung als Teil der Arbeitskosten implizit den Beschäftigten zugerechnet wird:

Arbeitskosten (brutto + AG-Anteile)≈ 60.400 €
Nettoauszahlung an Arbeitnehmer≈ 32.700 €
Gesamt-Steuerkeil (OECD-Definition)≈ 47,9 %

Deutschland liegt damit konstant in den oberen drei OECD-Ländern beim Steuerkeil — bei einer Steuer- und Beitragsstruktur, die gegenüber der Arbeit deutlich strenger ist als gegenüber Vermögen, Kapitaleinkünften oder Erbschaften.

Quellen: OECD Taxing Wages 2024, Tab. 4.1; eigene Berechnung auf Basis der Beitragssätze 2025.

Es gibt keine nächste Legislatur­periode mehr, in der die Demografie freundlicher wäre.

Die Politik der vergangenen zwei Jahrzehnte hat sich darauf verlassen, dass jede unbequeme Entscheidung in die nächste Wahlperiode verschoben werden kann. Diese Strategie ist am Ende. Es gibt nur noch zwei Optionen: jetzt entscheiden, oder den Generationenvertrag offen brechen, indem man der jungen und mittleren Erwerbsgeneration eine Belastung auferlegt, die sie nicht mehr tragen kann — und unter heutiger Beweislage auch nicht mehr tragen sollte.

Dieses Manifest beschreibt die Reform, die Deutschland jetzt braucht. Nicht in Trippelschritten. Nicht in Andeutungen. Vollständig — und mit klaren Zahlen für jede Behauptung.

II · Das Versprechen
Fünfunddreißig Prozent. Verfassungsrang. Nicht verhandelbar.

Von jedem Euro, den ein Arbeitsplatz in Deutschland kostet, sollen höchstens 35 Cent an Staat und Sozialkassen gehen. Nicht als Ziel. Nicht als Vision. Als verfassungsrechtlich verankerte Belastungsgrenze auf den OECD-Steuerkeil — Lohnsteuer, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zusammen.

Diese Bezugsgröße ist nicht beliebig. Auf der Lohnabrechnung sieht der Beschäftigte nur den eigenen Anteil — Lohnsteuer plus Arbeitnehmer-Sozialabgaben, etwa 35 % des Bruttolohns. Der Arbeitgeberanteil ist auf der Abrechnung unsichtbar, drückt aber genauso auf die ausverhandelbare Bruttolohnhöhe und auf die Wettbewerbsfähigkeit jedes Arbeitsplatzes in Deutschland. Die volkswirtschaftlich entscheidende Größe ist deshalb der vollständige OECD-Steuerkeil — und auf diese Größe bezieht sich die Verfassungsnorm.

Die Belastungsgrenze gilt als doppelte Bindung: Sie zwingt sowohl die Lohnsteuer und den Arbeitnehmer-Sozialabgaben-Anteil als auch den Arbeitgeberanteil parallel auf einen gemeinsamen Pfad nach unten — über die in Kapitel III genannten Reformen: Bürgerkasse, Beamtenreform, kapitalgedeckte Pflege, Rentenreform. Beide Seiten werden zusammen reduziert, oder die Begrenzung ist Augenwischerei: eine bloße Lastverschiebung vom Brutto in die Lohnnebenkosten, die niemandem nützt und Deutschland als Standort weiter erodiert. Die Grenze ist kein Geschenk, sondern eine Selbstbindung des Staates: Wer mehr will, muss explizit begründen, warum die nächste Generation dafür weniger haben soll.

Warum gerade 35 %? Drei voneinander unabhängige Linien der Evidenz konvergieren auf diese Größenordnung — nicht auf den exakten Punktwert, aber auf den Bereich. Erstens, der internationale Vergleich: Der OECD-Durchschnitt des Steuerkeils für ledige Durchschnittsverdiener liegt seit zwei Jahrzehnten konstant zwischen 34 und 36 % — die Norm bezieht sich exakt auf diese standardisierte Vergleichsgröße. Vergleichbare Sozialstaaten — Schweden, die Niederlande, Dänemark, Norwegen, Kanada — operieren in einem Korridor zwischen 32 und 37 %. Deutschland mit knapp 48 % ist nicht Maßstab, sondern Ausreißer. Zweitens, die Schwellenwert-Forschung: Längsschnittanalysen von Trabandt und Uhlig sowie aktualisierte Berechnungen für die OECD-Volkswirtschaften lokalisieren den Bereich, ab dem die Grenzkosten zusätzlicher Erhebung steil ansteigen — durch sinkende Steuermoral, ausweichendes Verhalten und rückläufiges Arbeitsangebot — zwischen 35 und 40 %. 35 % markiert die untere Kante dieses Korridors, mit Sicherheitsabstand. Drittens, der verfassungsrechtliche Rahmen: Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Vermögensteuer-Rechtsprechung den Halbteilungsgrundsatz entwickelt, demzufolge die Gesamtbelastung des Einkommens "in der Nähe einer hälftigen Teilung" liegen sollte. Wenn 50 % die verfassungsrechtliche Obergrenze für die Gesamtbelastung sind, ist 35 % auf den Steuerkeil der Erwerbsarbeit der politisch-strukturelle Anker, der den Spielraum für andere Belastungen — Vermögen, Erbschaft, Konsum, Lenkung — innerhalb des verfassungsrechtlichen Rahmens überhaupt erst öffnet.

Wie eine solche Norm verfassungsrechtlich konstruiert wird. Die Belastungsgrenze bindet nicht den einzelnen Steuerpflichtigen, sondern den Gesetzgeber. Sie verlangt: Der Bundestag darf keine steuer- oder sozialversicherungsrechtliche Regelung verabschieden, die nach methodisch korrekter Vorausschätzung den OECD-Steuerkeil eines ledigen Durchschnittsverdieners ohne Kinder über 35 % treibt. Diese Modellperson ist die international standardisierte Referenzgröße der OECD und wird jährlich vom Statistischen Bundesamt und der OECD übereinstimmend ermittelt — eine einzige Zahl pro Jahr, methodisch unstrittig, juristisch überprüfbar. Die Konstruktion folgt damit derselben Logik wie die Schuldenbremse, die das strukturelle Bundesdefizit bindet (nicht jeden Haushaltsposten), oder die Maastricht-Regel, die das Gesamtdefizit eines Mitgliedstaats bindet (nicht jede Ausgabenentscheidung). Verfassungsrechtliche fiskalische Grenzen operieren strukturell auf Aggregat- oder Modellebene, weil sie sonst entweder unenforceable oder mit der individuellen Steuergerechtigkeit unvereinbar wären.

Die Steuerprogression bleibt damit vollständig erhalten. Ein Spitzenverdiener mit höherem Grenzsteuersatz wird auch unter der reformierten Belastungsarchitektur eine höhere Gesamtbelastung tragen als der Durchschnittsverdiener — das ist ausdrücklich gewollt und folgt dem Leistungsfähigkeitsprinzip. Die obere Grenze bildet dabei der Halbteilungsgrundsatz, der für die individuelle Spitzenbelastung weiterhin greift. Die 35 % fixieren den Median-Anker; der Halbteilungsgrundsatz fixiert die Maximalbelastung. Beide Normen zusammen produzieren einen verfassungsrechtlich definierten Belastungskorridor — und genau diese Klarheit fehlt der heutigen, durch politische Erwägungen gewachsenen Belastungsstruktur.

Diese Selbstbindung kennt keine Ausnahme — auch nicht im Krisenfall. Wenn der Staat in einer Rezession, in einer geopolitischen Notlage oder in einem strukturellen Investitionsbedarf zusätzliche Mittel braucht, holt er sie nicht aus den Erwerbseinkommen. Er holt sie woanders: aus einer Vermögensteuer, aus einer reformierten Erbschaftsteuer ohne Verschonungsregeln für Betriebsvermögen, aus der Mehrwertsteuer, aus zielgerichteten Lenkungsabgaben, oder über Schulden im Rahmen der Schuldenbremse. Die 35 % auf Arbeit sind die einzige der fiskalischen Quellen, die der Staat sich selbst verbietet. Das ist die Pointe der Reform: Krisenlasten werden vom Lohn aufs Vermögen verlagert, dauerhaft und strukturell. Was Politiker als Flexibilität verkaufen — die Möglichkeit, "im Notfall" auch die Lohneinkommen weiter zu belasten — ist genau jene Flexibilität, die das System in den heutigen Zustand gebracht hat.

Für die ökonomisch Liberalen

Eine harte Belastungsgrenze diszipliniert den Staat dort, wo demokratische Politik strukturell zu Mehrausgaben tendiert. Sie macht Steuerwettbewerb und Standortpolitik wieder operativ. Sie schützt Erwerbsarbeit und Investitionen vor schleichender Konfiskation.

Für die sozial Engagierten

Eine harte Grenze auf Erwerbseinkommen verschiebt die Finanzierungslast dorthin, wo sie heute schief verteilt ist: auf Vermögen, leistungslose Erträge und großzügige Steuersubventionen. Wer arbeitet — auch in Pflege, Handwerk, Erziehung — wird entlastet. Wer Vermögen hat, trägt mehr.

Die 35 % sind nicht Ergebnis, sondern Bedingung. Sie zwingen jede der folgenden Reformen zur Konkretion. Wer den Solidaritätszuschlag erhalten will, muss sagen, welche andere Belastung dafür sinkt. Wer die Mütterrente erhalten will, muss eine Gegenfinanzierung benennen, die nicht in steigenden Beitragssätzen besteht — und die nicht im Versicherungsprinzip selbst liegt. Die Belastungsgrenze ist die finanzielle Verfassung, der sich alles andere zu fügen hat.

III

Acht Reformen, die zusammen funktionieren

Die folgenden acht Reformen sind nicht voneinander trennbar. Jede einzelne wäre reformpolitisch denkbar; nur ihr Zusammenspiel hält das Versprechen der 35 %. Wer Teile herausnimmt, muss die fehlende Finanzierungswirkung an anderer Stelle kompensieren — und sollte das transparent tun.

01Renten · Alt für Alt

Der Generationenvertrag in seiner heutigen Form ist nicht mehr finanzierbar. Wir ersetzen ihn nicht durch Wortbruch, sondern durch ein neues Prinzip: intragenerationaler Lastenausgleich. Vermögende Rentner finanzieren die Renten und die Pflege weniger vermögender Rentner. Die heutige Erwerbsgeneration wird dadurch in beiden Versicherungszweigen entlastet, ohne dass die Grundsicherung im Alter oder die Pflegeleistung angetastet wird.

Konkret: Auf Vermögen oberhalb großzügiger Freibeträge — Finanzanlagen, Immobilien jenseits der selbstgenutzten Wohnung, im Alter erhaltene Erbschaften — wird ein gemeinsamer Solidarbeitrag erhoben, der entsprechend der demografischen Lastverteilung auf Renten- und Pflegeversicherung aufgeteilt wird. Die heutige Rentnergeneration in Deutschland hält nach Bundesbank-Daten rund die Hälfte des privaten Nettovermögens. Sie kann und soll einen erheblichen Teil ihrer Alters- und Pflegesicherung selbst tragen, anstatt sie der nachfolgenden Generation aufzubürden, die zunehmend zur Miete wohnt und niedrigere Vermögensbestände aufbaut.

Parallel dazu wird die kapitalgedeckte Säule massiv ausgebaut: Aus der Aktienrente wird ein vollwertiger Generationenfonds nach skandinavischem Vorbild — der schwedische AP-Fonds und der norwegische Staatsfonds zeigen seit über zwei Jahrzehnten, dass öffentlich verwaltete Kapitaldeckung mit professioneller Anlagestrategie funktioniert. Jeder Erwerbstätige besitzt einen individuell zugeordneten Anteil. Der Bundeszuschuss zur Rentenkasse wird langfristig auf null geführt — denn die Finanzierung einer beitragsfinanzierten Sozialversicherung ist keine Aufgabe des allgemeinen Staatshaushalts. Eine Beitragsversicherung trägt sich aus Beiträgen und Kapitalstock, oder sie trägt sich nicht; ein dauerhafter Steuerzuschuss verwischt die Logik beider Systeme und untergräbt die Verantwortung der Versichertengemeinschaft für ihre eigenen Leistungsversprechen. Realistisch heißt das: Halbierung in der ersten Dekade, vollständiger Auslauf über zwei Dekaden, abgestützt durch Solidarbeitrag und kapitalgedeckte Säule.

Konsequent dazu werden die versicherungsfremden Leistungen abgeschafft — nicht aus dem Bundeshaushalt umfinanziert, sondern beendet. Das betrifft die Mütterrente, die in zwei Stufen 2014 und 2019 eingeführte beitragsunabhängige Anrechnung von Erziehungszeiten kostet die Rentenversicherung etwa 13 Milliarden Euro pro Jahr und ist im Versicherungsprinzip nicht abbildbar. Für bestehende Anwartschaften gilt: Sie werden entweder regulär abgewickelt — als Neufallregelung ab Stichtag — oder, soweit Vertrauensschutz politisch unausweichlich ist, aus dem intragenerationalen Solidarbeitrag finanziert, nicht aus dem allgemeinen Steueraufkommen. Letzteres ist die saubere Konsequenz aus dem Versicherungsprinzip: vermögende Rentner finanzieren über denselben Beitrag, der bereits Renten- und Pflegeübergang trägt, auch die Bestands-Mütterrenten ihrer eigenen Generation. Wer Familienpolitik der Zukunft will, soll Familienpolitik betreiben — über Steuerrecht, Kindergeld und frühkindliche Infrastruktur, nicht über Quersubventionen aus einem Beitragssystem. Das gleiche gilt für die nicht-beitragsgedeckten Anrechnungszeiten, für die Ostrente in ihrer Übergangsfunktion und für vergleichbare politisch gewachsene Sondertatbestände. Die Rente ist eine Versicherungsleistung, kein sozialpolitisches Verteilungsinstrument; sie wird auf diese Funktion zurückgeführt.

Das Renteneintrittsalter folgt versicherungsmathematischer Logik. Wer früher in Rente gehen will, kann das tun — er trägt dann auch die korrekten Abschläge. Wer Renteneintritt zur sozialpolitischen Stellschraube machen will, muss dafür ein anderes Instrument als die Sozialversicherung wählen.

Beitrag zum 35-Prozent-Versprechen: Der Wegfall des Bundeszuschusses und der versicherungsfremden Leistungen entlastet langfristig den allgemeinen Haushalt um über 100 Milliarden Euro jährlich — Spielraum, der zur Senkung von Einkommensteuer und Sozialbeiträgen verwendet wird. Die intragenerationale Finanzierung verhindert, dass diese Last auf Erwerbseinkommen umgelegt werden muss.

+Rechnung 2 · Solidarbeitrag — Aufkommen und Wirkung
Was ein Solidarbeitrag im Alter realistisch erbringt

Modellrechnung mit konservativen Annahmen. Freibetrag 500.000 € pro Person; selbstgenutzte Wohnung vollständig ausgenommen; Beitragssatz 0,75 % auf Vermögen oberhalb des Freibetrags, mit progressivem Aufschlag bis 1,5 % oberhalb von 5 Mio. €.

Privatvermögen über 65, gesamt≈ 4,8 Bio. €
davon selbstgenutzte Immobilien≈ 1,4 Bio. €
davon unter Freibetrag≈ 1,9 Bio. €
Beitragspflichtige Bemessungsgrundlage≈ 1,5 Bio. €
Effektiver Durchschnittssatz≈ 1,1 %
Jährliches Aufkommen≈ 16,5 Mrd. €

Beispielfall A: Rentnerin mit 600.000 € Finanzvermögen, eigenem Haus (Wert 800.000 €, ausgenommen), keine weiteren Vermögenswerte. Beitragspflichtig: 100.000 €. Jährlicher Solidarbeitrag: 750 €.

Beispielfall B: Ehepaar im Ruhestand mit 1,2 Mio. € Finanzvermögen, eigener Wohnung (ausgenommen), zweiter Immobilie im Wert von 700.000 €. Beitragspflichtig (nach beidseitigem Freibetrag): 900.000 €. Jährlicher Solidarbeitrag: ≈ 6.750 €.

Das Aufkommen ist groß genug, um in der ersten Reformdekade sowohl den Bundeszuschuss zur Rentenversicherung um etwa 10 % zu senken als auch die Übergangsfinanzierung der kapitalgedeckten Pflegeversicherung zu tragen — ohne einen einzigen Euro aus den Einkommen der Erwerbstätigen. Eine grobe Größenordnung: rund zwei Drittel des Aufkommens fließen in der Übergangsphase in die Pflege, ein Drittel in die Rente, jeweils anpassbar nach demografischer Belastungsentwicklung.

Quellen: Deutsche Bundesbank, Vermögensverteilung in Deutschland (PHF-Studie); DIW-Berechnungen zur Vermögenskonzentration nach Alterskohorten; eigene Modellrechnung.
→ Einwand

"Das ist eine Vermögensteuer durch die Hintertür — verfassungsrechtlich angreifbar nach dem Halbteilungsgrundsatz."

Die Konstruktion ist bewusst keine Steuer, sondern ein Sozialversicherungsbeitrag mit klar zweckgebundener Verwendung — und sie greift nur auf Vermögen zu, das im Ruhestand nicht mehr für Erwerb und Familienaufbau benötigt wird. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung zur Sozialversicherung wesentlich höhere Belastungen toleriert, sofern Äquivalenz und Sozialstaatsprinzip gewahrt sind. Der wahre verfassungsrechtliche Risikofaktor ist nicht der Solidarbeitrag — sondern das gegenwärtige System, dessen impliziter Generationenvertrag mit jedem Beitragspunkt unhaltbarer wird.

02Gesundheit · Eine Bürgerkasse für alle

Die Trennung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wird beendet. Es gibt eine öffentliche Krankenversicherung, in der alle versichert sind: Arbeitnehmer, Selbstständige, ehemalige Beamte, ehemalige PKV-Mitglieder. Die Bürgerkasse.

Die rund 95 gesetzlichen Krankenkassen werden zu einem einzigen Träger fusioniert. Die heutige private Krankenversicherung wird auf das Geschäft mit Zusatzleistungen begrenzt — Einbettzimmer, Chefarztbehandlung, Zahnersatz oberhalb des Standards, ergänzende Vorsorge. Die Beihilfe für Beamte entfällt mit der gleichzeitigen Reform des Beamtenrechts.

Effizienzargument

Allein die Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenkassen liegen bei rund 11 Milliarden Euro jährlich. Ein Großteil davon ist Doppelarbeit zwischen 95 Trägern, die sich durch Wahltarife und Marketing voneinander zu unterscheiden versuchen. Echter Wettbewerb gehört zwischen Leistungserbringer — Krankenhäuser, Praxen, Spezialisten — und der bleibt voll erhalten.

Solidaritätsargument

Die heutige Aufspaltung bedeutet faktisch ein Zwei-Klassen-System: Jüngere und Gesündere wandern in die PKV ab, das Risiko bleibt in der GKV. Das ist nicht Wettbewerb — es ist Risikoselektion zu Lasten derjenigen, die ohnehin am meisten brauchen. Eine Bürgerkasse beendet diese strukturelle Unfairness.

Der Leistungskatalog wird auf das medizinisch Notwendige zurückgeführt und durch Health-Technology-Assessment-Verfahren laufend überprüft. Was darüber hinausgeht, kann jeder privat zusätzlich versichern. Die Versorgungsstruktur — von der Hausarztpraxis bis zur Universitätsklinik — bleibt plural und wettbewerblich.

Würdiges Sterben statt Übertherapie

An einer Stelle versagt das deutsche Gesundheitssystem besonders sichtbar — und sie betrifft jeden von uns am Ende seines Lebens. Im letzten Lebensjahr eines GKV-Versicherten fallen heute zwischen 25 und 30 % der gesamten Gesundheitsausgaben dieses Menschen an; gemessen an der jährlichen GKV-Gesamtausgabe sind es etwa 10 %. Der eigentliche Skandal sind nicht die Kosten. Der Skandal ist, was sie repräsentieren: das systematische Übertherapieren sterbender Menschen, oft gegen den eigentlichen Willen der Betroffenen, oft auf Intensivstationen statt zu Hause oder im Hospiz, oft mit Eingriffen, die das Sterben verlängern, ohne das Leben zu verlängern.

Die Ursachen sind strukturell, nicht persönlich. Die DRG-Vergütungssystematik der Krankenhäuser belohnt Intervention vor Zurückhaltung — ein beatmeter Patient generiert höhere Erlöse als derselbe Patient in palliativer Begleitung. Die palliative Versorgungsinfrastruktur ist gemessen am Bedarf chronisch unterausgebaut: rund 250 stationäre Hospize und etwa 350 SAPV-Teams für ganz Deutschland, gegenüber proportional doppelter Dichte in den Niederlanden. Weniger als 15 % der erwachsenen Deutschen haben eine Patientenverfügung, die im Ernstfall greifbar konkret ist; in der Mehrzahl der Fälle entscheidet die Maximaltherapie als Defaultwert. Und die ärztliche Praxis bewegt sich in einem Behandeln-oder-verklagt-werden-Regime, in dem mehr Intervention immer der rechtssichere Pfad ist.

Wir reformieren entlang aller vier Achsen gleichzeitig. Erstens wird die ambulante und stationäre Palliativversorgung massiv ausgebaut — Verdopplung der SAPV-Teams in 10 Jahren, Verdreifachung der Hospizkapazität in 15. Zweitens wird die DRG-Systematik so reformiert, dass palliative Behandlungspfade ausreichend vergütet werden und maximaltherapeutische Eingriffe ohne medizinische Indikation nicht länger das wirtschaftlich attraktivste Verfahren bleiben. Drittens wird bei der Aufnahme in die Bürgerkasse standardmäßig eine strukturierte Patientenverfügung angeboten — opt-in, nicht opt-out — flankiert durch verpflichtende ärztliche Aufklärungsgespräche zu Behandlungsoptionen am Lebensende, die als reguläre Leistung vergütet werden. Viertens wird die Palliativmedizin als integraler Bestandteil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung verankert, statt als Spezialgebiet weniger Engagierter.

Patientensouveränität

Heute entscheidet die Voreinstellung — Maximaltherapie — über das Sterben der meisten Menschen, nicht ihr eigener Wille. Die Reform stellt den Patienten in den Mittelpunkt. Wer kämpfen will, kämpft. Wer in Würde gehen will, soll dazu Infrastruktur, Aufklärung und Begleitung vorfinden, nicht eine Intensivstation als einzige verfügbare Option.

Soziale Gerechtigkeit am Lebensende

Palliativversorgung ist heute ein Privileg von Patienten in Ballungsräumen, mit aufgeklärten Angehörigen, mit Zeit und Energie für die Auseinandersetzung. In strukturschwachen Regionen, in bildungsfernen Milieus, bei Alleinstehenden ohne familiäres Netzwerk endet das Leben überproportional oft im Krankenhausbett. Eine flächendeckende Palliativinfrastruktur beendet diese Zwei-Klassen-Realität am Lebensende.

→ Einwand

"Das ist Kostenrationierung am Sterbebett. Wer entscheidet, wessen Leben verlängert werden darf?"

Diese Reform entscheidet niemandem nichts ab — sie gibt den Patienten die Entscheidung zurück, die ihnen heute durch strukturelle Defaults entzogen wird. Die Niederlande, Schweden und Belgien geben pro Sterbenden deutlich weniger aus als Deutschland — und erreichen höhere Patientenzufriedenheit am Lebensende, weniger einsame Krankenhausstode, mehr Sterben zu Hause. Das ist die empirische Beweislage. Wer dem entgegenhält, dass deutsche Patienten ein moralisches Recht auf Übertherapie haben sollten, soll das ausdrücklich sagen — und auch sagen, wer die jährlich rund 12 Milliarden Euro dafür bezahlt.

Die Kostenwirkung ist real, aber sie ist Konsequenz, nicht Ziel. Würdiges Sterben ist günstiger als unwürdiges Sterben — diese Tatsache ist ein Hinweis darauf, dass Würde und Wirtschaftlichkeit in diesem Bereich ausnahmsweise in dieselbe Richtung zeigen. Sie ersetzt nicht das primäre Reformmotiv, sondern bestätigt es.

Arzneimittelpreise · Vom Höchstpreisland zum Verhandlungsland

Deutschland zahlt für patentgeschützte Arzneimittel die höchsten Preise unter den großen EU-Volkswirtschaften — typischerweise zwanzig bis fünfundzwanzig Prozent über dem Mittel der fünf größten Märkte, bei Krebsmedikamenten und Orphan Drugs vierzig Prozent und mehr. Die deutschen Patientinnen und Patienten erhalten dieselben Wirkstoffe wie die französischen oder britischen; teurer ist nicht die Versorgung, sondern die Preisbildung.

Der Mechanismus heißt AMNOG, 2011 eingeführt: Im Monat null setzt der Hersteller den Preis frei und einseitig fest und wird in voller Höhe erstattet; Nutzenbewertung und Preisverhandlung beginnen erst danach. Mit dem GKV-FinStG 2022 gilt der ausgehandelte Preis rückwirkend ab dem siebten Monat — Deutschland bleibt aber das Land, in dem ein neuer Wirkstoff am schnellsten zum vollen Herstellerpreis erstattet wird. Weil rund sechzehn europäische Länder ihre Preise direkt oder indirekt am deutschen Launch-Preis orientieren, verteuert ein hoher deutscher Erstattungspreis Medikamente in halb Europa. Sovaldi — über siebenhundert Euro pro Tablette in Deutschland, während andere Länder längst über deutlich niedrigere Preise verhandelten — ist die berühmte Illustration.

Andere Länder verfahren strukturell anders. Das britische NICE prüft vor jeder Erstattungsentscheidung das Kosten-Nutzen-Verhältnis gegen einen expliziten Schwellenwert pro qualitätsadjustiertem Lebensjahr. Frankreich verhandelt unmittelbar bei Markteintritt auf Basis der ASMR-Bewertung, mit voller rückwirkender Geltung ab Tag eins. Allen gemeinsam ist, was im deutschen System fehlt: kein Vollpreis-Fenster, kein einseitig gesetzter Anfangspreis, keine vollumfängliche Erstattung des Hersteller-Wunschpreises vor abgeschlossener Bewertung.

Wir schließen das Vollpreis-Fenster vollständig. Die Nutzenbewertung beginnt mit der EMA-Zulassung; ab Tag eins der Marktverfügbarkeit gilt ein vorläufiger Erstattungspreis, der sich an einer externen Referenzpreis-Bandbreite der vier größten EU-Märkte orientiert. Differenzen zur final ausgehandelten Erstattung werden rückwirkend in beide Richtungen ausgeglichen. Für Medikamente ohne nachgewiesenen Zusatznutzen greift unmittelbar das Festbetragssystem. Als Schiedsmaßstab im Konfliktfall gilt ein expliziter Kosten-Nutzen-Schwellenwert nach britischem Vorbild. Die Patienten verlieren keinen Zugang; was verloren geht, ist allein die monopolartige Preissetzungsmacht des Herstellers in der Übergangsphase nach Zulassung.

Marktwirtschaftliche Lesart

Das deutsche Vollpreis-Fenster ist kein freier Markt, sondern dessen Gegenteil: ein vom Gesetzgeber garantiertes Preismonopol für jeden neuen Wirkstoff im halben Jahr nach Markteintritt. Echter Wettbewerb beginnt mit dem ersten erstatteten Euro, nicht erst nach sechsmonatiger Vollpreiszahlung. Die Reform stellt die marktwirtschaftliche Grundnorm her: Preise entstehen aus Verhandlung zwischen autonomen Parteien, nicht aus einseitiger Festsetzung gegen einen zur Zahlung gesetzlich verpflichteten Sozialversicherungsträger.

Versorgungspolitische Lesart

Jeder Euro, der über dem fairen Verhandlungspreis an Pharmakonzerne fließt, fehlt im deutschen Gesundheitssystem an anderer Stelle — bei Pflegekräften, Hausarztpraxen in der Fläche, präventiver Versorgung, klinischer Innovationsförderung. Die Reform verlagert Mittel von Monopolrenten internationaler Konzerne zurück in die Versorgung. Der Patientenzugang bleibt unverändert; was sich ändert, ist die Verteilung des Geldes zwischen Versorgung und Aktionärsrendite.

→ Einwand

"Das deutsche Vollpreis-Fenster sichert Patientinnen und Patienten den schnellsten Zugang zu Innovationen in Europa. Eine Reform gefährdet diese Spitzenposition — neue Therapien werden später oder gar nicht mehr nach Deutschland kommen."

Der Patientenzugang bleibt unverändert: Erstattung ab dem ersten Tag der EMA-Zulassung, ohne Wartezeit. Geändert wird ausschließlich der Preis, zu dem dieser Zugang erfolgt. Frankreich und Großbritannien — Märkte mit ab Markteintritt verhandelten oder NICE-bewerteten Preisen — erreichen für neue Wirkstoffe vergleichbare Time-to-Patient-Werte wie Deutschland; die empirische These, freie Preissetzung sei Voraussetzung schnellen Zugangs, ist nicht haltbar. Was den deutschen Sonderweg ökonomisch trägt, ist nicht die Versorgungsgeschwindigkeit — die erreichen andere Länder mit anderen Verfahren — sondern die Preisattraktivität für die Hersteller, also exakt jener Aspekt, dessen Beseitigung das erklärte Reformziel ist. Innovationsförderung gehört in die Forschungspolitik (steuerliche FuE-Anreize, Grundlagenforschung, klinische Studieninfrastruktur, beschleunigte Zulassungspfade), nicht in ein gesetzliches Erstattungsmonopol auf Kosten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler.

Beitrag zum 35-Prozent-Versprechen: Zwei bis vier Milliarden Euro pro Jahr, die heute über überhöhte Listenpreise an internationale Pharmakonzerne abfließen, verbleiben künftig im deutschen Gesundheitssystem — direkt anrechenbar auf die Beitragssatzentlastung der Erwerbseinkommen.

+Rechnung 3 · Bürgerkasse — Einsparpotenzial
Wo die Einsparungen tatsächlich anfallen
Verwaltungskosten GKV (95 Kassen)≈ 11,7 Mrd. €
Verwaltungskosten PKV≈ 3,2 Mrd. €
Realistisches Konsolidierungspotenzial (35 %)≈ 5,2 Mrd. €
Ende Risikoselektion GKV/PKV≈ 8 – 10 Mrd. €
Konsolidierte Beschaffungsmacht (Hilfsmittel, Heilmittel, Generika)≈ 3 – 5 Mrd. €
Schließung AMNOG-Vollpreis-Fenster + Kosten-Nutzen-Schwelle≈ 2 – 4 Mrd. €
Wegfall Beihilfe (in Bürgerkasse integriert)≈ 16 Mrd. €
Konservatives Gesamtpotenzial≈ 32 – 39 Mrd. € / Jahr

Diese Einsparungen entstehen nicht durch Leistungskürzungen, sondern fast vollständig durch Reduktion administrativer Doppelstrukturen, Beendigung der Risikoselektion, Bündelung der Marktmacht gegenüber Anbietern und Schließung des AMNOG-Vollpreis-Fensters bei patentgeschützten Arzneimitteln.

Die Wirkung auf den Beitragssatz ist substanziell: Bei einer Beitragsbemessungsgrundlage von rund 1,5 Bio. € (alle Erwerbseinkommen unter Bemessungsgrenze) entspricht eine Entlastung von 32 Mrd. € einer Senkung des Gesamtbeitragssatzes um etwas mehr als zwei Prozentpunkte — direkt anrechenbar auf das 35-Prozent-Versprechen.

Quellen: GKV-Spitzenverband Finanzergebnisse 2023; PKV-Verband Geschäftsbericht 2023; SVR Gesundheit Sondergutachten; AMNOG-Berichte des GKV-Spitzenverbands; OECD Pharmaceutical Pricing Report; eigene Berechnungen.
+Rechnung 4 · Lebensende — Bessere Versorgung, geringere Kosten
Was die Palliativ-Reform fiskalisch bewegt

Annahmen: rund 1,0 Mio. Sterbefälle pro Jahr in Deutschland, durchschnittliche Krankenhauskosten im letzten Lebensjahr etwa 25.000–30.000 € pro Fall, davon etwa 60–70 % auf Stationen mit hoher Eingriffsdichte. Niederländische und schwedische Vergleichsdaten zeigen Einsparungen von 30–40 % bei Patienten mit qualifizierter Palliativversorgung gegenüber Standard-Krankenhausbehandlung — bei besseren Zufriedenheitswerten der Patienten und Angehörigen.

GKV-Ausgaben letztes Lebensjahr (gesamt)≈ 28 Mrd. €
davon stationäre Maximalversorgung≈ 18 Mrd. €
Realistisches Verlagerungspotenzial (50 %)≈ 9 Mrd. €
Einspareffekt durch Palliativversorgung (35 %)≈ 3,2 Mrd. €
DRG-Reform (Ende Übertherapie-Anreize)≈ 4 – 5 Mrd. €
Patientenverfügung als Voreinstellung (Vermeidung medizinisch nicht indizierter Intensivstationsfälle)≈ 3 – 4 Mrd. €
Bruttoeinsparung≈ 10 – 12 Mrd. €
abzgl. Ausbau Palliativ- und Hospizinfrastruktur≈ −3 Mrd. €
abzgl. Vergütung End-of-Life-Gespräche≈ −0,5 Mrd. €
Nettoeffekt p.a. (eingeschwungen)≈ 6 – 8 Mrd. €

Die Investition in die Infrastruktur ist real und wird hier von der Bruttoeinsparung abgezogen, nicht versteckt. Der Aufbau erfolgt zudem zeitlich vor dem vollen Einspareffekt — die ersten fünf Jahre sind fiskalisch kostenneutral oder leicht negativ, der Nettoeffekt entsteht ab Jahr sechs bis sieben in eingeschwungenem Zustand.

Wichtiger als die Zahlen ist die Richtung: Diese Reform ist die seltene Konstellation, in der Patientenwohl, Personalwohl der Pflege- und Ärzteschaft, und Wirtschaftlichkeit in dieselbe Richtung zeigen. Wer sie ablehnt, muss die niederländische Versorgungspraxis als ethisch problematisch nachweisen — was ihm nicht gelingen wird.

Quellen: GKV-Spitzenverband Versorgungsforschung; DAK Gesundheitsreport 2023, Schwerpunkt Lebensende; Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin Strukturdaten; Niederländisches Centraal Bureau voor de Statistiek, Healthcare Spending End-of-Life; eigene Hochrechnung.

Beitrag zum 35-Prozent-Versprechen: Verwaltungs- und Risikoselektions-Einsparungen senken den Gesamtbeitragssatz um etwas mehr als zwei Prozentpunkte; die Schließung des AMNOG-Vollpreis-Fensters bringt zusätzlich zwei bis vier Milliarden Euro pro Jahr — Mittel, die heute über überhöhte Listenpreise an internationale Pharmakonzerne abfließen und künftig im deutschen Gesundheitssystem verbleiben; die Lebensende-Reform bringt weitere sechs bis acht Milliarden Euro. Direkte Entlastung der Erwerbseinkommen, ohne Leistungskürzung, ohne Versorgungsverlust.

03Pflege · Kapitalgedeckt von Anfang an

Die Pflegeversicherung im reinen Umlageverfahren funktioniert demografisch nicht — sie wurde 1995 eingeführt mit einer Altersstruktur, die es heute nicht mehr gibt. Sie wird in eine kapitalgedeckte Pflichtversicherung umgebaut, in die jeder ab dem Berufseintritt einzahlt.

Die Übergangsphase von etwa 15 Jahren — in der laufende Auszahlungen an heutige Pflegebedürftige neben dem Aufbau des Kapitalstocks getragen werden müssen — wird nicht der Erwerbsgeneration aufgebürdet. Sie wird durch denselben intragenerationalen Solidarbeitrag finanziert, den Reform 01 für die Renten einführt: vermögende Rentner finanzieren über den gemeinsamen Beitrag den Übergang ihrer eigenen Pflegeversicherung. Das ist die saubere Konsequenz aus dem Versicherungsprinzip — wer Leistungen erhält, trägt auch die Last ihrer Finanzierung, soweit er es kann. Die heutige Generation der Beitragszahler bleibt dadurch von einer Doppelbelastung verschont, die andernfalls die größte verteilungspolitische Schwachstelle der gesamten Reform wäre.

Beitrag zum 35-Prozent-Versprechen: Ohne diese Reform würde der Pflegebeitragssatz bis 2035 auf fünf Prozent oder mehr steigen — ein Prozentpunkt zusätzlicher Belastung allein der Erwerbseinkommen. Die intragenerationale Finanzierung hält den Beitragssatz strukturell stabil und verhindert, dass die 35-Prozent-Grenze bei der Pflege überschritten wird.

04Arbeit · Was wirkt, behalten

Die aktive Arbeitsmarktpolitik kostet jährlich rund vier bis fünf Milliarden Euro im Bürgergeld-System. Die Wirkungsforschung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigt seit Jahren ein konsistentes Bild — das endlich politische Konsequenzen haben muss:

Wir streichen, was nicht wirkt. Wir behalten und stärken, was wirkt. Die Jobcenter werden nach Integrationserfolgen finanziert, nicht nach Kopfpauschalen. Bürgergeld bleibt als Existenzsicherung erhalten — aber die Übergänge in Arbeit dürfen nicht länger durch eine effektive Grenzbelastung von über 80 % bestraft werden. Wer mehr arbeitet, muss spürbar mehr behalten, sonst zementiert das System genau die Erwerbslosigkeit, die es überwinden soll.

Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach SGB IX bleibt ausdrücklich unangetastet — sie ist keine Arbeitsmarktmaßnahme, sondern Erfüllung einer verfassungsrechtlichen und menschenrechtlichen Pflicht.

Beitrag zum 35-Prozent-Versprechen: Direkte Einsparung im Bereich von ein bis zwei Milliarden Euro durch Streichung wirkungsloser Maßnahmen. Wichtiger: Die Korrektur der Transferentzugsraten beim Übergang aus dem Bürgergeld senkt effektive Grenzbelastungen, die heute weit über 35 Prozent liegen — und macht damit das 35%-Versprechen für genau jene Einkommensgruppe wirksam, die es heute am wenigsten erfährt.

05Steuern · Subventionen ausmisten

Der Subventionsbericht des Bundes weist jährlich zwischen 60 und 70 Milliarden Euro an Steuersubventionen aus. Der überwiegende Teil davon hat keine ökonomisch belastbare Begründung mehr — er konserviert historische Privilegien einzelner Gruppen, bezahlt aus dem allgemeinen Steueraufkommen.

Wir reduzieren das Volumen drastisch und nutzen die freigesetzten Mittel zur Senkung der Einkommensteuersätze. Der Spitzensteuersatz greift erst ab deutlich höheren Einkommen. Der sogenannte Mittelstandsbauch wird abgeflacht. Der Solidaritätszuschlag fällt vollständig.

+Rechnung 5 · Steuersubventionen — Was wegfällt
Welche Subventionen mit welcher Wirkung gestrichen werden

Die folgenden Positionen sind politisch umsetzbar; sie schließen einige der größten Posten (ermäßigte Mehrwertsteuer auf Lebensmittel, Grundfreibetrag) bewusst aus, weil diese aus sozialpolitischen Gründen erhalten bleiben sollen.

Agrardiesel-Privileg≈ 0,5 Mrd. €
Ermäßigte MwSt. Hotels≈ 3,0 Mrd. €
Dienstwagenprivileg (Verbrenner)≈ 4,0 Mrd. €
Stromsteuer-Ermäßigung Industrie≈ 2,0 Mrd. €
Pendlerpauschale (Reform, nicht Abschaffung)≈ 3,0 Mrd. €
Erbschaftsteuer-Verschonung Betriebsvermögen≈ 5,0 Mrd. €
Ehegattensplitting → Individualbesteuerung≈ 12,0 Mrd. €
Sonstige kleinere Steuersubventionen≈ 4,5 Mrd. €
Mehraufkommen≈ 34 Mrd. € / Jahr

Was damit finanziert wird: vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags (≈ 12 Mrd. €), Abflachung des Mittelstandsbauchs (≈ 15 Mrd. €), Verlängerung der Spitzensteuersatzschwelle auf das Anderthalbfache der heutigen Grenze (≈ 7 Mrd. €).

Beispielwirkung: Ein lediger Steuerpflichtiger mit 65.000 € Bruttojahreseinkommen zahlt nach Reform etwa 2.300 € weniger Einkommensteuer. Das ist die direkte, konkrete Entlastung.

Quellen: BMF Subventionsbericht 30. (2025); IfW Kiel Subventionsstudien; eigene Berechnung der Tarifwirkung.

Wichtige Klarstellung: Wir unterscheiden präzise zwischen echten Steuersubventionen — also gezielten Vergünstigungen für bestimmte Gruppen, Branchen oder Verhaltensweisen — und systembedingten Tarifelementen wie Grundfreibetrag, Werbungskostenpauschale oder Sparerpauschbetrag. Letztere sind keine Geschenke, sondern Ausdruck der Steuergerechtigkeit. Sie bleiben.

Beitrag zum 35-Prozent-Versprechen: Diese Reform ist die direkteste Einlösung des Versprechens. Soli-Abschaffung, Mittelstandsbauch-Abflachung und Verschiebung der Spitzensteuersatzschwelle senken die Lohnsteuerbelastung eines Durchschnittsverdieners um mehrere Prozentpunkte — finanziert durch Subventionsabbau, nicht durch neue Schulden.

06Kapitalerträge · Spekulation und Vorsorge unterscheiden

Die Abgeltungsteuer in ihrer heutigen Form ist Produkt einer überholten Annahme. Als Peer Steinbrück 2009 den einheitlichen Pauschalsatz von 25 % durchsetzte — flankiert durch das berühmte Bonmot, "lieber 25 % von X als zweiund40 % von nix" — war die Logik die der Kapitalflucht: ohne automatischen Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden ließen sich Kapitalerträge im Ausland praktisch grenzkostenfrei verbergen, sodass eine progressiv-tarifliche Besteuerung fiskalisch ins Leere gelaufen wäre.

Diese Annahme gilt heute nicht mehr. Der Common Reporting Standard der OECD ist seit 2017 in Kraft; das automatische Auskunftsverfahren erfasst inzwischen über 100 Jurisdiktionen einschließlich der historisch zentralen Standorte Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg, Singapur und der Kanalinseln. Banken und Vermögensverwalter im CRS-Verbund melden Kontoinformationen direkt an die Wohnsitzfinanzbehörde ihrer Kunden. Die DAC-Richtlinien der Europäischen Union ergänzen das Regime; das Crypto-Asset Reporting Framework schließt ab 2026 die Lücke bei digitalen Vermögenswerten. Die fiskalische Geschäftsgrundlage der Abgeltungsteuer — Kapitalflucht als praktisch grenzkostenfreie Ausweichoption — ist damit weggefallen.

Wir reformieren die Kapitalertragsbesteuerung nach einem einzigen Prinzip: Haltedauer entscheidet über Tarif. Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren, Fondsanteilen und vergleichbaren Anlageformen, die innerhalb von 12 Monaten realisiert werden, werden den Einkünften des Steuerpflichtigen zugerechnet und mit dessen persönlichem Grenzsteuersatz besteuert. Veräußerungsgewinne aus Vermögenswerten, die länger als 12 Monate gehalten wurden, bleiben mit dem Pauschalsatz von 25 % belastet — mit der bereits heute verfügbaren Möglichkeit zur Günstigerprüfung für Steuerpflichtige unterhalb der Tarifschwelle. Damit kehrt das Recht zur Vor-2009-Logik zurück, ohne deren steuerflucht-bedingte Schwächen zu reproduzieren.

Diese Haltedauer-Logik gilt allerdings nur für Veräußerungsgewinne. Für laufende Kapitalerträge gilt eine zweite, härtere Regel: Dividenden, Zinsen und Ausschüttungen jeder Form, die dem Anleger zufließen, werden ausnahmslos dem persönlichen Einkommensteuertarif unterworfen. Die Abgeltungsteuer auf diese Einkunftsarten entfällt vollständig — kein Pauschalsatz, keine Sonderbehandlung, keine Trennung vom übrigen Einkommen. Ökonomisch sind Dividenden Beteiligungserträge aus laufenden Unternehmensgewinnen, vergleichbar mit Mieteinnahmen oder Zinserträgen, die seit jeher progressiv besteuert werden. Es gibt keinen sachlichen Grund, eine Investorin mit 200.000 € Dividenden im Jahr bei 25 % zu deckeln, während ihre Sekretärin auf den letzten Euro ihres Lohns 35 % zahlt; ebenso wenig einen Grund, Pflegekräfte mit kleinen Depots schlechter zu stellen als die Bezieher hoher Dividendenströme. Die einzige systematische Vereinfachung, die bestehen bleibt, ist der Sparerpauschbetrag in Höhe von 1.000 € pro Person (2.000 € bei Ehegatten) — er ist Tarifelement, nicht Subvention, schützt Kleinanleger und Vorsorgesparer vor Bagatellbürokratie und stellt sicher, dass die Reform die Aktienkultur an ihrer breiten Basis nicht trifft. Wer unterhalb dieser Schwelle bleibt, zahlt auf Dividenden weiterhin nichts; wer darüber liegt, zahlt seinen Tarif — wie auf jeden anderen Euro Einkommen auch.

Marktwirtschaftliche Lesart

Spekulation und Vorsorge ökonomisch unterschiedlich zu behandeln entspricht der Grundlogik des Steuertarifs. Wer Risiken langfristig trägt und Realwirtschaft mit Eigenkapital ausstattet, verdient eine andere steuerliche Behandlung als wer auf Kursvolatilität wettet. Die Reform stützt zugleich die in Reform 01 angelegte Aktienrente sowie die private Altersvorsorge insgesamt — exakt jene Säule, die das umlagefinanzierte System entlasten soll.

Verteilungspolitische Lesart

Day-Trader und Hochfrequenzakteure zahlen heute denselben Pauschalsatz wie die Pflegekraft, die für die Altersvorsorge in einen ETF-Sparplan einzahlt. Diese formale Gleichbehandlung ist nicht steuerliche Neutralität, sondern ein faktisches Privileg für die spekulationsstärksten Akteure — finanziert durch eine progressive Tarifkurve, die für alle anderen Einkommensarten greift.

+Rechnung 6 · Kapitalerträge — Wer zahlt mehr, wer ist unbetroffen
Drei Beispielfälle unter dem reformierten Regime

Annahmen: Veranlagungsjahr 2027, Tarif nach Reform 05 — Spitzensteuersatz 42 % ab ca. 105.000 € zu versteuerndem Einkommen (1,5-fache der heutigen Schwelle), Reichensteuer 45 % ab ca. 280.000 €, Mittelstandsbauch abgeflacht, Solidaritätszuschlag vollständig entfallen. Sparerpauschbetrag (1.000 € pro Person) bleibt erhalten.

Fall A · ETF-Sparplan einer Pflegekraft, Halt > 12 Mo.Gewinn 4.000 €
Status quo (Abgeltung 25 %)≈ 750 €
Reform (langfristig, Pauschal bleibt)≈ 750 €
Veränderung± 0 €
Fall B · Day-Trader, Bruttoeinkommen 110k €Gewinn 30.000 €
Status quo (Abgeltung)≈ 7.500 €
Reform (Tarif, GSt ≈ 42 %)≈ 12.600 €
Mehrbelastung+ 5.100 €
Fall C · Investorin, Erwerbseinkommen > 280k €Gewinn 200.000 €
Status quo (Abgeltung)≈ 50.000 €
Reform (Tarif, GSt 45 %)≈ 90.000 €
Mehrbelastung+ 40.000 €
Gesamtaufkommen netto p.a. (Schätzung)≈ 3 – 6 Mrd. €

Die Aufkommensschätzung ist konservativ und berücksichtigt zwei Verhaltensanpassungen: Erstens werden Anleger Veräußerungen tendenziell länger hinausschieben, was die kurzfristig-besteuerte Bemessungsgrundlage reduziert. Zweitens werden hohe Dividendenbezieher nach Möglichkeit auf thesaurierende Strukturen ausweichen, um den Tarifzugriff in Realisierungsgewinne zu verlagern. Beide Effekte sind Teil des Reformziels: das System lenkt Kapital aus spekulativer Kurzfrist-Allokation in produktive Langfrist-Beteiligung und privilegiert reinvestierende Vorsorge gegenüber konsumptiver Ausschüttung. Die fiskalische Wirkung ist deshalb der zweitrangige Effekt; der primäre ist die Lenkungswirkung in Richtung Vorsorge — und die Wiederherstellung der horizontalen Steuergerechtigkeit zwischen Lohn- und Dividendenempfängern.

Quellen: BMF Kapitalertragstatistik 2023; Bundesbank, Wertpapierdepots privater Haushalte; Deutsches Aktieninstitut, Aktionärsstrukturzahlen 2024; OECD, Crypto-Asset Reporting Framework Agreement 2023; eigene Modellrechnung.

Wichtig sind die Anschlussfragen. Vorabpauschale: ersatzlose Abschaffung. Die 2018 eingeführte Vorabpauschale auf thesaurierende Investmentfonds — eine jährlich erhobene Pauschalsteuer auf einen fiktiven Mindestertrag, bemessen am Basiszins der Bundesbank — wird gestrichen. Sie ist eine "trockene" Steuer auf nicht realisierte Erträge: ETF-Sparer leisten jährliche Liquiditätsabflüsse für Gewinne, die ihnen nicht zugeflossen sind, in einer Berechnungslogik, die kaum ein Privatanleger nachvollziehen kann, und die selbst in Verlustjahren des Fonds anfallen kann. Sie war ein technisches Nebenprodukt der Pauschalsystematik der Abgeltungsteuer, ist bürokratisch aufwendig, fiskalisch marginal und steht dem erklärten Reformziel — langfristige private Vorsorge steuerlich zu stärken — diametral entgegen. Thesaurierende Fonds werden künftig ihrer ökonomischen Substanz nach behandelt: ausgeschüttete Erträge unterliegen dem Einkommensteuertarif, reinvestierte Erträge fließen erst beim Verkauf zurück und folgen dann der Haltedauer-Logik. Der so entstehende Aufschubeffekt für Vorsorgesparer ist nicht Schwäche, sondern Lenkungsabsicht; er deckt sich mit der in Reform 01 angelegten Aktienrente-Säule, die das umlagefinanzierte System langfristig entlasten soll. Verlustverrechnung: Mit der Zuordnung kurzfristiger Veräußerungsgewinne zum Einkommen werden parallele Verluste vollständig mit anderen Einkünften verrechenbar — die heutige Beschränkung auf den isolierten Topf der Einkünfte aus Kapitalvermögen entfällt für den kurzfristigen Bereich. Übergangsregel: Für am Stichtag vorhandene Bestände gilt das jeweils günstigere Regime, eine FIFO-Zuordnung bei späteren Veräußerungen sichert die Praktikabilität. Inflationsbereinigung: Mittelfristig sollte die Reform durch eine Indexierung der Bemessungsgrundlage langfristiger Gewinne ergänzt werden — wer einen Vermögenswert zwei Jahrzehnte hält und nominal 50 % Wertsteigerung erzielt, hat real häufig deutlich weniger gewonnen, als die Pauschalsteuer suggeriert. Frankreich und Belgien praktizieren entsprechende Korrekturen partiell.

→ Einwand

"Die Abgeltungsteuer hat Deutschlands Aktienkultur befördert; eine Rückkehr zur Tarifbesteuerung gefährdet diesen Erfolg."

Die deutsche Aktionärsquote ist zwischen 2009 und 2024 von rund 7 auf etwa 17 % gestiegen — ein realer Fortschritt, im internationalen Vergleich aber weiterhin schwach (Schweden ≈ 25 %, USA ≈ 50 %). Der vorgeschlagene Ansatz bewahrt langfristige Anlage explizit; betroffen ist ausschließlich Trading-Verhalten innerhalb von 12 Monaten — also genau jene Tätigkeit, die ökonomisch nicht von Vorsorge, sondern von Kursspekulation getrieben ist. ETF-Sparpläne, Direktanlagen mit Buy-and-Hold-Strategie, betriebliche und private Altersvorsorge sind nicht nur unbetroffen, sondern werden durch die Reform relativ aufgewertet. Die Aktienkultur, sofern sie Vorsorgekultur ist, gewinnt — sie verliert nur jene Komponente, die mit Vorsorge nichts zu tun hat.

Beitrag zum 35-Prozent-Versprechen: Mehraufkommen von drei bis sechs Milliarden Euro jährlich — bei den spekulationsstärksten Akteuren und bei Dividendenbeziehern oberhalb des Sparerpauschbetrags — entlastet die Erwerbseinkommen. Wichtiger noch: die Reform stärkt die kapitalgedeckte Vorsorge, die in Reform 01 die Säule trägt, mit der das umlagefinanzierte System langfristig entlastet wird — und ohne deren Funktionieren das 35%-Versprechen nicht hält. Die Abschaffung der Vorabpauschale beseitigt zugleich eine der unbeliebtesten und ökonomisch schädlichsten Bagatellsteuern des deutschen Systems.

07Verwaltung · Schluss mit dem Beamtentum

Das Berufsbeamtentum in seiner heutigen Ausdehnung ist ein Anachronismus. Wir behalten es dort, wo es konstitutiv ist — Justiz, Polizei, Bundeswehr, Strafvollzug, Steuerprüfung, oberste Ministeriumsführung. Überall sonst werden ab sofort keine neuen Beamten mehr ernannt.

Lehrer, Hochschuldozenten, allgemeine Verwaltungskräfte, Sachbearbeiter in den Finanzämtern: alle neuen Stellen werden im Tarifrecht besetzt. Bestehende Beamte behalten selbstverständlich ihre Rechtsstellung — der Alimentationsanspruch ist verfassungsrechtlich geschützt und bleibt es. Über 20 bis 30 Jahre läuft das duale System aus, ohne dass ein einziger heutiger Beamter Nachteile erleidet.

Konservative Lesart

Ein schlanker, leistungsfähiger Staat braucht keine Statusprivilegien aus dem 19. Jahrhundert. Moderne Verwaltungen — Schweden, die Niederlande, Estland — funktionieren mit Tarifbeschäftigten in nahezu allen Bereichen. Die Pensionsverpflichtungen der heutigen Beamten sind eine fiskalische Zeitbombe von über einer Billion Euro Barwert.

Sozialdemokratische Lesart

Das duale System öffentlicher Beschäftigung ist eine Form institutionalisierter Ungleichbehandlung: Identische Tätigkeit, sehr unterschiedliche Bezahlung, sehr unterschiedliche Altersversorgung, sehr unterschiedliche Kündigungssicherheit — abhängig allein vom Status, nicht von der Leistung. Eine moderne Beschäftigungsordnung kennt diesen Unterschied nicht.

+Rechnung 7 · Beamtenreform — Fiskalische Wirkung
Wie groß die Hebelwirkung tatsächlich ist

Bestand an Beamten in Deutschland: rund 1,7 Millionen (Bund, Länder, Kommunen). Davon dürften nach strenger Anwendung des Funktionsvorbehalts maximal 600.000 — Justiz, Polizei, Bundeswehr, Vollzug, hoheitliche Steuerverwaltung — tatsächlich verbeamtet werden müssen.

Aktuelle Pensionsverpflichtung Bund + Länder (Barwert)≈ 1.000 – 1.200 Mrd. €
Jährliche Pensionsausgaben≈ 65 Mrd. € (steigend)
Beihilfeausgaben Bund + Länder≈ 16 Mrd. € / Jahr
Sofortige Einsparung (Beihilfe → Bürgerkasse)≈ 16 Mrd. € / Jahr
Vermiedene neue Pensionsverpflichtung pro Jahr≈ 18 – 22 Mrd. €
Kumulierter Effekt nach 20 Jahren≈ 400 – 450 Mrd. €

Die Sofortwirkung ist mit etwa 16 Milliarden Euro pro Jahr begrenzt — kommt aber unmittelbar in den Haushalten an. Die große Wirkung entsteht über die Zeit: Jeder neu eingestellte Tarifbeschäftigte statt Beamter zahlt in die Rentenversicherung ein, statt eine ungedeckte Pensionsverpflichtung aufzubauen. Über zwei Jahrzehnte wird daraus ein dreistelliger Milliardenbetrag, der nicht mehr in den Schattenhaushalten der Länder lauert.

Quellen: Statistisches Bundesamt, Personalstandstatistik 2023; BMF Tragfähigkeitsberichte; Bundesrechnungshof zu Pensionsrückstellungen; Bertelsmann-Stiftung Studien zum öffentlichen Dienst.

In einem zweiten Reformschritt wird über eine Verfassungsänderung von Artikel 33 GG der Funktionsvorbehalt vollständig aufgehoben. Schweden, die Niederlande und die meisten modernen Demokratien funktionieren ohne separates Beamtenstatusrecht — ohne dass der Rechtsstaat dort gefährdet wäre. Es gibt keinen sachlichen Grund, warum Deutschland es nicht ebenso könnte.

Beitrag zum 35-Prozent-Versprechen: Sofortige Einsparung von etwa 16 Milliarden Euro jährlich durch den Wegfall der Beihilfe (in die Bürgerkasse integriert). Langfristig vermeidet jeder neu eingestellte Tarifbeschäftigte statt Beamter eine ungedeckte Pensionsverpflichtung — kumuliert 400 bis 500 Milliarden Euro Barwert über zwei Jahrzehnte, die andernfalls die Länderhaushalte und damit indirekt die Steuersätze belasten würden.

08Föderalismus · Klar zuständig

Der deutsche Föderalismus ist eine Stärke, wenn er funktioniert. Heute funktioniert er an entscheidenden Stellen nicht — und der Preis dafür ist konkret messbar: 16 Landesfinanzverwaltungen, die im Wesentlichen dieselben Bundessteuern eintreiben, kosten nach Schätzungen des Bundesrechnungshofs mehrere Milliarden Euro jährlich an Doppelarbeit. Das OZG-Patchwork von Bund, Ländern und Kommunen hat nach sieben Jahren Umsetzung weniger als die Hälfte der versprochenen digitalen Verwaltungsleistungen geliefert; jede Stunde, die Bürger und Unternehmen in analoger Verwaltung verlieren, ist ein realer volkswirtschaftlicher Verlust. 16-fache Bildungssysteme produzieren die schlechtesten PISA-Ergebnisse zu den höchsten Bildungsausgaben pro Schüler im OECD-Vergleich. Mischfinanzierungen, in denen der Bund zahlt, die Länder ausführen und niemand die Verantwortung trägt, blockieren die Umsetzung jeder anderen Reform.

Wir lösen das nach einem einzigen Prinzip: Wer zahlt, muss entscheiden; wer entscheidet, muss verantworten. Zentralisiert werden vier Aufgabenbereiche, die heute in 16-facher Doppelarbeit erledigt werden: die Steuerverwaltung als Bundesfinanzverwaltung — wie es sie für den Zoll längst gibt; die digitale Verwaltungsinfrastruktur als Bundesdigitalagentur mit verbindlichen Standards für Länder und Kommunen; die Bildungsstandards mit verbindlichem Kerncurriculum, gemeinsamem Abitur und einheitlicher Lehrerausbildung; sowie die polizeiliche Hintergrundinfrastruktur (IT, Forensik, Cyberabwehr). Dezentralisiert wird, was lokale Verantwortung trägt: Krankenhausplanung in die Länder mit harten Budgetzwängen, ÖPNV und örtliche Infrastruktur in Kommunen mit eigener Steuerbasis, Kita-Betrieb lokal bei bundesweit einheitlichen Standards und Finanzierung. Abgeschafft werden der größte Teil der Beauftragten, Anstalten und Parallelgremien — und die Mischfinanzierungen nach Art. 91a/b GG, soweit nicht gesamtstaatlich zwingend.

Der Nutzen ist dreifach. Erstens, Geld: Konservativ geschätzt fünf bis acht Milliarden Euro jährlich an Verwaltungseinsparungen, vor allem bei Steuer- und IT-Doppelstrukturen, plus deutlich höhere Effizienz in der Steuerprüfung großer Unternehmen. Zweitens, Geschwindigkeit: Verwaltungsverfahren, Bauanträge, Förderzusagen, digitale Bürgerleistungen werden schneller — was real bedeutet, dass Investitionen, Unternehmensgründungen und Lebensentscheidungen nicht mehr an Verwaltungslähmung scheitern. Drittens, Umsetzbarkeit der übrigen Reformen: Bürgerkasse, Bildungsreform, Bundesfinanzverwaltung sind ohne klare Zuständigkeit nicht durchführbar; jede Mischfinanzierung erzeugt einen Vetopunkt, an dem die Reform stecken bleiben kann.

Beitrag zum 35-Prozent-Versprechen: Verwaltungseinsparungen reduzieren den Druck auf Steuersätze und Beiträge, die diese Kosten andernfalls absorbieren müssen — direkt mehrere zehntel Prozentpunkte; und durch die strukturelle Entsperrung der anderen Reformen wird der eigentliche Hebel auf das 35%-Versprechen überhaupt erst betätigbar.

+Rechnung 8 · Gesamtbilanz — Was die acht Reformen zusammen bewegen
Vom heutigen Steuerkeil von 47,9 % zur Belastungsgrenze von 35 %

Die volle Reduktion des OECD-Steuerkeils um etwa 13 Prozentpunkte entspricht einem strukturellen fiskalischen Volumen von 220 bis 240 Milliarden Euro jährlich, gemessen an den heutigen Lohnkosten- und Beitragsbasen. Diese Zielgröße wird nicht in einer Reformdekade erreicht, sondern über zwei.

Erste Reformdekade · kumulative Wirkung p.a.
01 · Renten (Bundeszuschuss-Halbierung, versicherungsfremde Leistungen)≈ 55 Mrd. €
02 · Gesundheit (Bürgerkasse + Arzneimittelpreise + Lebensende)≈ 38 – 47 Mrd. €
03 · Pflege (vermiedene Beitragssatzerhöhung)≈ 15 – 20 Mrd. €
04 · Arbeit (IAB-Konsolidierung, Grenzbelastungs-Korrektur)≈ 1 – 2 Mrd. €
05 · Steuern (Subventionsabbau, Tarifsenkung)≈ 34 Mrd. €
06 · Kapitalerträge (Tarifbesteuerung kurzfristiger Gewinne und laufender Erträge, Vorabpauschale-Wegfall)≈ 3 – 6 Mrd. €
07 · Verwaltung (Beihilfe-Wegfall + erste Pensionseinsparungen)≈ 16 Mrd. €
08 · Föderalismus (Verwaltungseinsparungen)≈ 5 – 8 Mrd. €
Mittelfristige Gesamtwirkung p.a.≈ 167 – 188 Mrd. €

Damit reduziert sich der Steuerkeil eines Durchschnittsverdieners in der ersten Reformdekade von 47,9 % auf etwa 39 bis 41 %. Das ist die Hälfte bis zwei Drittel des Wegs zum Verfassungsziel — und es ist mehr, als jede deutsche Reform der vergangenen drei Jahrzehnte erreicht hat.

Zweite Reformdekade · zusätzliche Wirkung p.a.
Vollständiger Bundeszuschuss-Auslauf (Differenz zur Halbierung)≈ 55 – 65 Mrd. €
Generationenfonds bei voller Substanz≈ 15 – 25 Mrd. €
Pflege-Kapitalstock bei voller Wirkung≈ 10 – 15 Mrd. €
Beamtenreform · vollständige Pensions-Einsparungen≈ 6 – 10 Mrd. €
Zusätzliche Wirkung in der zweiten Dekade≈ 86 – 115 Mrd. €
Endzustand · Gesamtwirkung p.a.≈ 250 – 297 Mrd. €

Im Endzustand liegt die Gesamtwirkung der acht Reformen bei etwa 250 bis 300 Milliarden Euro jährlich — methodisch ausreichend, um den Steuerkeil von 47,9 % auf 35 % zu reduzieren. Die zwei Dekaden sind nicht Schwäche der Reform, sondern realistische Implementierung: vergleichbare strukturelle Steuerkeil-Reduktionen brauchten in Schweden (1994 bis 2010) und den Niederlanden (1990 bis 2008) jeweils 16 bis 18 Jahre.

Eine Verfassungsnorm, die diese Zielgröße verankert, sollte den Reduktionspfad explizit machen — etwa durch eine lineare Vorgabe von 47,9 auf 35 % über zwanzig Jahre, mit jährlich überprüfbaren Zwischenmarken durch das Statistische Bundesamt und die OECD. Das ist die Konstruktion, die auch die Schweizer Schuldenbremse mit ihrem mehrjährigen Ausgleichszeitraum und die EU-Schuldenstandsabbaupfade verwenden.

Der ehrliche Vorbehalt. Diese Bilanz unterstellt vollständige Implementation aller acht Reformen in ihrer angegebenen Größenordnung. Bei realistischer Erwartung politischer Abschläge — etwa 80 % der Bundeszuschuss-Reduktion, 70 % des Subventionsabbaus, 60 % der Beamtenreform — bewegt sich der erreichbare Steuerkeil über zwei Dekaden auf etwa 37 bis 39 % statt auf 35. Die Belastungsgrenze bleibt langfristiger Anker; die Restbelastung von zwei bis vier Prozentpunkten über dem Ziel ist das wahrscheinliche Ergebnis unvollständiger Umsetzung. Diese Ehrlichkeit ist Bedingung der Diskussionsfähigkeit.

Quellen: OECD Taxing Wages 2024; Bundesbank PHF-Studie zur Vermögensverteilung; BMF Subventionsbericht 30. (2025); GKV-Spitzenverband Finanzergebnisse 2023; Bundesrechnungshof zu Pensionsrückstellungen; eigene Konsolidierung der Rechnungen 1 bis 7.
IV

Vier Aufgaben, die er endlich erfüllen kann

Ein schlanker Staat ist kein schwacher Staat. Er ist ein Staat, der seine Kernaufgaben tatsächlich erfüllt, statt sich in 200 Nebenschauplätzen zu verzetteln. Die in Kapitel III beschriebenen Reformen schicken kein zusätzliches Geld in den Staatsapparat — sie sind das, was die Belastungsgrenze von 35 % überhaupt einlösbar macht. Innerhalb dieser Grenze bleiben vier Bereiche, in denen Deutschland heute messbar zurückfällt und in denen Versagen die Legitimation des gesamten Pakets gefährdet.

AVerteidigung und Sicherheit

Das NATO-Zwei-Prozent-Ziel ist Untergrenze, nicht Anspruch. Eine voll ausgerüstete Bundeswehr mit funktionierender Beschaffung. Eine Polizei, die in der Fläche präsent ist und Recht durchsetzt, statt Anzeigen zu verwalten. Innere und äußere Sicherheit sind die Voraussetzung für alles andere; ein Staat, der hier scheitert, verliert die Legitimation für jede weitere Aufgabe.

BInfrastruktur und Daseinsvorsorge

Ein Schienennetz, auf dem die Mehrheit der Fernzüge wieder pünktlich ist. Straßen und Brücken, die nicht einsturzgefährdet sind — die Rahmedetalbrücke war kein Einzelfall, sondern Symptom eines jahrzehntelangen Investitionsstaus. Stromnetze, die den Wandel zur erneuerbaren Energie tragen können. Digitale Netze auf europäischem Spitzenniveau statt im OECD-Mittelfeld. Funktionierende Gesundheitsversorgung in der Fläche, nicht nur in den Ballungszentren. Infrastruktur ist die physische Grundlage des Wohlstands der nächsten Generation — ihr Verfall ist eine implizite Schuldenaufnahme zulasten genau dieser Generation.

CBildung und Wissenschaft

Bildung von der Kita bis zur Berufsbildung trägt alles, was danach kommt. Frühkindliche Bildung mit echter pädagogischer Qualität, nicht bloß Betreuung. Schulen mit ausreichend Lehrkräften, ausreichender Ausstattung und einem Curriculum, das auf die Welt von 2040 vorbereitet, nicht auf die von 1980. Berufliche Bildung, die Anschluss an die industrielle Realität hält. Ohne diese Grundlage ist alles andere Stückwerk; jede andere Reform setzt voraus, dass es Menschen gibt, die sie umsetzen können.

Daneben — als eigene Aufgabe, nicht als Annex — die Wissenschaft. Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen müssen international konkurrenzfähig sein und Spitzentalente halten. Heute verlieren wir mehr promovierte Naturwissenschaftler an die USA und die Schweiz, als wir aufnehmen; die Pro-Kopf-Ausstattung von DFG, Max-Planck, Helmholtz, Leibniz und Fraunhofer ist real seit anderthalb Jahrzehnten rückläufig. Wer in Schlüsseltechnologien — Künstliche Intelligenz, Biotechnologie, Quantencomputing, Halbleiterforschung — anschlussfähig bleiben will, finanziert die Wissenschaft nicht aus dem, was nach Bildung übrig bleibt.

DJustiz und Rechtsstaat

Eine Justiz, die Verfahren in vertretbaren Fristen abschließt, ist keine technische Verwaltungsaufgabe — sie ist konstitutiv für den Rechtsstaat selbst. Heute dauern zivilrechtliche Verfahren in einigen Ländern über drei Jahre bis zur erstinstanzlichen Entscheidung; komplexe Strafverfahren ziehen sich vier bis sieben Jahre bis zum Urteil; Verwaltungsgerichte sind im Asyl-, Bau- und Sozialrecht flächendeckend überlastet. Diese Erosion ist nicht spektakulär, aber sie zermürbt die Verfahrensgerechtigkeit langsam und systematisch — und mit ihr das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des Staates. Mehr Richterstellen, eine moderne IT-Ausstattung der Gerichte, Stärkung der Staatsanwaltschaften, ausreichende Mittel für Strafvollzug und Bewährungshilfe: das ist die unspektakulärste, aber eine der konstitutivsten Investitionen, die der freigesetzte fiskalische Spielraum tragen muss.

V

Jetzt oder nie

Es gibt kein ökonomisches Argument für Aufschub. Jedes Jahr, das wir verlieren, verschlechtert die demografische Rechnung. Jedes Jahr, in dem die Beitragssätze weiter steigen, wandern Arbeit, Kapital und Talente in Länder mit niedrigerer Belastung ab. Jedes Jahr, in dem der Bundeszuschuss zur Rente weiter wächst, fehlt das Geld an Schulen, Bahnstrecken und Kasernen — Bereichen, in denen die Republik schon heute sichtbar Substanz verliert.

Wer dieses Versprechen ablehnt, soll konkret sagen, was er stattdessen will.

Steigende Beiträge bis 50 %? Sinkende Renten ohne ehrliche Ankündigung? Höhere Schulden bei steigenden Zinsen? Eine kollabierende Infrastruktur? Eine weitere Generation, die den Status quo finanziert, ohne ihn jemals zu erben? Jede Ablehnung dieses Manifests ist eine implizite Wahl für eines dieser Szenarien — sie sollte als solche ausgesprochen und verantwortet werden.

Das Versprechen der 35 % ist kein Geschenk an die Erwerbstätigen. Es ist die Bedingung dafür, dass die nächste Generation in diesem Land bleibt, hier arbeitet und hier Familien gründet. Es ist die Bedingung dafür, dass Deutschland eine Zukunft hat, die nicht von Demografie, Schulden und Verwaltungslähmung erdrückt wird.

Dieses Manifest ist keine Provokation. Es ist eine Einladung — an alle, die bereit sind, sich auf Reformen einzulassen, weil sie die Rechnung gelesen haben, nicht weil ihnen die Ideologie passt. An Menschen mit konservativem Selbstverständnis, die einen funktionierenden Staat wollen. An Menschen mit sozialdemokratischer Überzeugung, die Solidarität nicht nur zwischen Klassen, sondern auch zwischen Generationen denken. An Menschen mit liberaler Grundhaltung, die Leistung wieder lohnen sehen wollen. An Menschen mit ökologischer Verantwortung, die wissen, dass ohne fiskalischen Spielraum keine Transformation finanzierbar ist. An alle, die nicht bereit sind, die kommenden zwanzig Jahre durch politische Bequemlichkeit zu verlieren — und an alle, die in diesem Manifest etwas Falsches gefunden haben und es besser machen wollen.

Von uns. Den Einzahlern.
VI · Aufruf

Mit­unter­zeichnen heißt: teilen. diskutieren. einfordern.

Dieses Manifest ist von den Einzahlern dieses Landes geschrieben — also auch von dir, falls du dich darin wiederfindest. Mitunterzeichnen heißt nicht, einen Namen unter ein Papier zu setzen. Es heißt, die unbequeme Rechnung dieses Landes ins eigene Umfeld zu tragen. Drei Handlungen — alle drei kosten nichts und brauchen keine Organisation:

01
Teilen

Schick dieses Manifest an Menschen, deren Urteil du schätzt — und gerade auch an solche, die anderer Meinung sein dürften. Eltern, Kollegen, Geschwister, alte Freunde aus der Studienzeit. Reform beginnt im konkreten Streit, nicht in der ideologischen Übereinstimmung. Jede ernsthafte Diskussion am Küchentisch ist mehr wert als zehn Diskussionsrunden in Berlin.

02
Diskutieren

Bring die Zahlen ins Gespräch. Beim Familienessen über die Rente. Mit Kollegen über die Beitragssätze. Mit Freunden, die wählen — und mit denen, die aus Frust nicht mehr wählen. Die Tabuzonen der deutschen Politik — Beamtenpensionen, PKV, Mütterrente, Erbschaftsteuer — lösen sich nur auf, wenn Bürger sie aussprechen. Stelle konkrete Fragen, fordere konkrete Antworten.

03
Einfordern

Frag Politiker konkret und mit Zahlen. Bei Wahlkampfauftritten, in Bürgersprechstunden, per Brief, per E-Mail. Wer das Versprechen der 35 % ablehnt, soll konkret sagen, welche Alternative er trägt — und wer dafür zahlt. Konkretion ist die erste Pflicht demokratischer Verantwortung; ihre Verweigerung ist die erste Form politischen Versagens.

Reform entsteht nicht aus den Ministerien.
Sie entsteht am Küchentisch — überall dort, wo die Rechnung nicht länger weggeschoben wird.